Sport
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Untersagt ist:
- Bis 30. November: Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen
- Bis 30. November: Zuschauer*innen bei Wettbewerben
- Bis mindestens 31. Dezember: Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen
- Nutzung von Gemeinschaftsräumen einschließlich Umkleiden und Duschen von Sportanlagen durch mehrere Personen gleichzeitig
Erlaubt ist:
- Individualsport allein, zu zweit oder mit Personen des eigenen Haushalts außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen
- Sportunterricht, einschließlich Schwimmunterricht, der Schulen
- Vorbereitung auf oder Durchführung von schulischen Prüfungen
- sportpraktische Übungen im Rahmen von Studiengängen
- Training an den nordrhein-westfälischen Bundesstützpunkten und Landesleistungsstützpunkten
- Training von Berufssportler*innen auf und in den von ihren Arbeitgeber*innen bereitgestellten Trainingseinrichtungen
- Bewegen von Pferden aus Tierschutzgründen, auch in geschlossenen Räumen
- Wettbewerbe in Profiligen
- Wettbewerbe im Berufsreitsport, Pferderennen
- andere berufsmäßige Sportausübung
Vereine bzw. die Lizenzspielerabteilungen der Vereine müssen ihre arbeitsschutzrechtlichen Hygiene- und Schutzpflichten erfüllen und sind für die Reduzierung von Infektionsrisiken verantwortlich. Die für die Ausrichtung der Wettbewerbe verantwortlichen Stellen müssen den zuständigen Behörden vor Durchführung der Wettbewerbe geeignete Infektionsschutzkonzepte vorlegen.
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