Liebe Mitglieder,
ein kleines Licht am Ende des Tunnels für unseren Sport.
Heute am Montag, dem 20. April 2020, tritt eine Neufassung der Coronaschutzverordnung NRW in Kraft. Diese gilt vorerst bis zum 3. Mai 2020.
Im FaQ-Bereich der der Polizei NRW wird beschrieben, was dies für den Wassersport in NRW bedeutet.
„Welche Beschränkungen gelten für den Wassersport in NRW“
Für die Kanuten, Ruderer und uns Segler bedeutet das eine starke Lockerung der Beschränkungen.
Freizeit-Segeln zu zweit soll generell im Rahmen der generellen Corona-Beschränkungen erlaubt werden!
Zur Zeit steht dem aber die Ordnungsverfügung der Stadt Essen entgegen. Dort heißt es in den FaQ's:
Darf der Baldeneysee aktuell für Wassersport oder Freizeitvergnügen (z.B. Kanu, Segeln, Stand Up Paddling, Schlauchboot) genutzt werden? Nein, Kanu- und Segelsport zählt mit den jeweiligen Vereinen zum Sportbetrieb und ist somit in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen untersagt. Dies gilt auch für die Hafen- und Steganlagen, sowie sonstigen Anlagen als zugelassene Zugangsmöglichkeiten für den Baldeneysee. Ferner sind Zusammenkünfte in Vereinen, Sportvereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen untersagt.
Die IG Baldeneysee (die gemeinsame Interessenvertretung der Kanuten, Ruderer und Segler) hat am Sonntag einen Brief an den Oberbürgermeister geschickt, mit der Bitte, die Beschränkungen für den Wassersport denen des Landes NRW anzupassen.
Wollen wir hoffen, daß die Stadt Essen unserem Wunsch entsprechen wird.
Wenn weitere Informationen vorliegen, werden wir kurzfristig informieren.
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