Coronaschutzverordnung des Landes NRW - Aufhebung von Maskentragepflicht und 3G-Regelung in Innenräumen sowie gastronomischen Einrichtungen
|
Liebe Mitglieder,
wie Sie sicherlich bereits den Medien entnommen haben, hat das Land NRW eine neue Coronaschutzverordnung erlassen, die seit Sonntag, dem 3. April 2022 gültig ist.
Dies bedeutet, dass Sie sowie Ihre Kinder ab sofort wieder uneingeschränkt Ihrem Sport nachgehen können. Die Tragepflicht einer medizinischen Maske sowie die 3G-Regelung für Innenräume sind aufgehoben. Da diese Regelung für alle Innenräume gilt, trifft dies auch auf den Gastronomiebetrieb im Bootshaus zu.
Wir möchten Sie bitten, die gängigen AHA-Regeln mit entsprechender Selbstverantwortung zu handhaben, damit wir alle unseren Sport auch längerfristig möglichst einschränkungsfrei ausüben können.
|
|
|
|