Liebe Mitglieder,
wir möchten Sie kurz über den Sachstand bezüglich der beschlossenen Satzungsänderung informieren.
Der Vorstand hat die beschlossene Satzungsänderung zur Eintragung in das Vereinsregister des Amtsgerichts angemeldet; wie in der Hauptversammlung mitgeteilt, wird die neue Satzung erst mit Eintragung in das Register wirksam.
Leider verzögert sich das Eintragungsverfahren, und somit auch die Rechtswirksamkeit der neuen Satzung.
Aus diesem Grunde können wir bedauerlicherweise nicht auf der Grundlage der geänderten Satzungsbestimmungen fristgerecht für die, im Monat November vorgesehene Mitgliederhauptversammlung einladen.
Über die Rechtswirksamkeit der beschlossenen Satzung werden wir Ihnen hoffentlich demnächst berichten können.
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