Regelungen auf dem ETUF Gelände ab dem 1.09.2020
Liebe Mitglieder,
seit dem 01.09.2020 gilt die neue Fassung der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO).
Die bislang gültigen Rahmenbedingungen für den Sportbetrieb unter Corona-Bedingungen bleiben unverändert bestehen:
- 30: Im nicht-kontaktfreien Sportbetrieb – für Training und Wettkampf, drinnen und draußen – gilt die Obergrenze von 30 Teilnehmer*innen
- 300: Sportanlagen – drinnen und draußen – dürfen durch 300 Zuschauer betreten werden (Rückverfolgbarkeit beachten!)
- Große Sport- und Festveranstaltungen bleiben bis zum 31.12.2020 untersagt.
Bei allen sportlichen und außersportlichen Vereinsaktivitäten sind weiterhin die grundsätzlichen Hygiene- und Infektionsschutzstandards zu beachten (AHA-Formel)! Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass außerhalb des reinen Sportbetriebs immer die Abstandsregel einzuhalten ist – auch in Duschen und Umkleiden! Um die Lockerungen inkl. der Zulässigkeit von Kontaktsport nicht zu gefährden bitten wir nachdrücklich um gewissenhafte Einhaltung der aktuellen Verordnungen!
Die aktualisierte Orientierungshilfe zum Sportbetrieb bleibt auf Grundlage der CoronaSchVO vom 01.09.2020 weiterhin gültig.