Vorbehaltliche Freigabe der Plätze mit Corona
Spielbetrieb Sommersaison 2020 - Ausnahmeregelung Nr. 1 Stand: 6.5.2020
Ab Donnerstag, 7. Mai 2020, 14:00 Uhr dürfen wir als Mitglieder der Tennisriege des ETUF - laut Ankündung der NRW Landesregierung - endlich wieder unser Hobby ausüben. Wir gehen davon aus, dass die Verordnung der Stadt Essen zeitnah dem Beschluss der Landesregierung angepasst wird und uns bis morgen, 7. 5. 14:00 vorliegen wird. Dann steht einer Nutzung der Plätze nichts mehr im Wege.
Leider erfordert die „Corona-Krise“, dass wir strenge Bestimmungen für den Spielbetrieb erlassen müssen, mit der wir keine „neue Normalität“, sondern diesen Ausnahmezustand regeln. Wir werden Sie nur per-E-Mail und im Internet über jede weitere Änderung informiert halten. Sollten wir von Ihnen noch keine E-Mail Adresse haben, bitten wir um ihre Übermittlung. Wir müssen und wollen damit unseren Beitrag leisten, die Risiken durch das COVID-19 Virus für die ganze Gesellschaft beherrschbar zu halten und bitten daher auch die Kritiker des aktuellen Krisenmanagements in NRW (oder die Gedankenlosen...) um strenge Beachtung. Bei Verstößen können und werden Vorstandsmitglieder sowie Mitarbeiter des ETUF Spiel- und Anlagenverbote erteilen, um diesen Status nicht zu gefährden.
ABSTAND UND HYGIENE
Ansammlungen von mehr als 2 Personen auf der Tennisanlage sind zu vermeiden und der Mindestabstand zu anderen Spielern von min. 1,50, besser 2 Metern, ist durchgängig, also beim Betreten und Verlassen des Platzes, beim Seitenwechsel sowie in den Pausen, einzuhalten. Es dürfen daher auch nur Einzel gespielt werden.
Die Spielerbänke sind mit einem Abstand von min. 2 Metern aufgestellt und dürfen nicht bewegt werden. Die beiden Spieler dürfen sich nicht eine Bank teilen - auch nichts als Ablage.
Alle Spieler sollen umgezogen erst kurz vor dem Spiel (ca. 15 Minuten) eintreffen und zügig nach dem Spiel die Anlage wieder verlassen. Auf obligatorisches Handshake vor und nach dem Spiel muß verzichtet werden.
Das gesamte Gastronomie-Stockwerk der Tennishaus bleibt bis auf Weiteres geschlossen. Die „Tennis-Hütte“ darf vom Pächter nach eigenem Ermessen unter Einhaltung der aktuellen geltenden Regeln geöffnet werden.
Auch hier sind die Abstandsregeln zu beachten - zusätzlich ist der Verzehr dort erworbener Speisen und Getränke in einem Umkreis von 50 Metern um die Hütte untersagt auf der Grundlage der „Außer-Haus-Regeln für die Gastronomie in NRW“.
Die Toiletten im Zwischengeschoß sind unter Beachtung der Hygiene-Regeln geöffnet. Die Spinde und Umkleideeinrichtungen dürfen ebensowenig benutzt werden wie die Duschen.
Einweg-Papierhandtücher und Händedesinfektionsmittel stehen an zentralen Stellen wie an der Belegungstafel sowie in den Toiletten zur Verfügung.
Der Trainingsbetrieb ist unter Beachtung dieser Regelungen und der ev. Regeln der Verbände von der selbständigen ETUF Tennisbase zu gestalten.
PLATZBUCHUNG IN CORONA-ZEITEN
Jede Platzbuchung muss von zu Hause aus vorgenommen werden. Eine Platzbuchung auf der Anlage ist bis auf Weiteres nicht möglich. Die Belegungstafel am Tennis-Büro ist außer Betrieb.
Plätze müssen auf der Plattform BOOK & PLAY (www.bookandplay.de oder im App-Store) gebucht werden. Gebucht werden kann nur am Vortag für den jeweils darauffolgenden Tag. Pro Spieler und pro Tag kann eine Stunde gebucht werden. Gäste können bis auf Weiteres nicht bei uns spielen. Der Tagesplan wird dann morgens am Tennis-Büro ausgehängt, kann nicht verändert werden und ist damit verbindlich für den jeweiligen Tag.
Für Mitglieder, die keine Buchungen im Internet oder auf der App vornehmen können, übernimmt unser Tennis-Büro gerne die Buchungen. Es wird in der Corona-Zeit zwischen 8:00 und 12:00 Uhr geöffnet und unter der bekannten Telefon-Nr. 0174 101 4411 erreichbar sein. Wir bitte diese Möglichkeit aber wirklich nur ausnahmsweise wahrzunehmen, da die damit verbundene Arbeit komplett ehrenamtlich und nebenberuflich von Vorstandsmitgliedern der Tennisriege übernommen wird.
Nochmals, wir bitten eindringlich darum, dieses Konzept zu beachten! Wir versuchen damit alle Vorgaben der öffentlichen Stellen und die Empfehlunegn von DTB und TVN umzusetzen. Ansonsten wird durch Einzelne der Spielbetrieb für alle in Gefahr gebracht. Unsere Kanzlerin hat alle diese Einschränkungen treffend als „demokratische Zumutungen“ bezeichnet. Für alle Mitarbeiter des ETUF und alle ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder bedeuten sie einen nicht unerheblichen Zusatzaufwand. Wir bitte damit in ganz besonderem Maße um einen höflichen und respektvollen Umgangsstil.
Andreas Huber, 1. Vorsitzender
im Namen des Vorstandes der Tennisriege des ETUF e.V.