Der Tennisschläger
Sie lesen gerade diese Zeilen auf der Etuf-Homepage. Lesen Sie nicht weiter, denn was jetzt folgt, ist absolut überfüssig und wird Ihren Horizont nicht erweitern. Ganz im Gegenteil: Sie verschwenden Ihre Zeit. Wenn Sie trotzdem weiterlesen, ist es nicht meine Schuld. Dann tragen Sie allein die Konsequenzen, die sich daraus ergeben. Also: Was machen Sie jetzt? Ich vermute, Sie lesen weiter.
Schläger … dieser Name hat so etwas Brutales. Ein Schläger benutzt einen Schläger, um einen anderen niederzustrecken, z.B. mit einem Golfschläger. Golfspieler unter uns kennen die Geschichte von dem Mann, der seine Frau erschlagen hat und vor dem Richter erscheint. Der Richter fragt den reumütigen Mann, wie er das denn gemacht habe. Der antwortet: Mit einem Golfschläger. Darauf der Richter: Mit was für einem Golfschläger? Antwort: mit Eisen 3. Darauf der Richter: Ja genau, den hätte ich auch genommen (diese Anekdote stammt nicht von mir).
Aber zurück zum Tennisschläger: Ein Tennisschläger ist ein Gerät wie jedes andere Gerät auch, wie z.B. eine Mausefalle, eine Bratpfanne oder ein Nudelholz . Letzteres verwendeten Frauen früher gelegentlich, um ihrem Gatten eins über den Schädel zu ziehen, wenn dieser von einer Kneipentour erst morgens um 6 Uhr nach Hause kam. Ein Tennisschläger ist dafür nicht so geeignet. Das Gerät Tennisschläger ist nur zum Schlagen von sog. Tennisbällen zugelassen . Jede andere Verwendung des Gerätes gilt als nicht bestimmungsgemäß und kann im Todesfall mit Gefängnis bis zu zehn Jahren bestraft werden. Der Hersteller haftet nicht für Schäden, die durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder falsche Bedienung verursacht werden, z.B. Benutzung als Sieb in der Küche bzw. zum Sieben von Kies im Baugewerbe oder als Saiteninstrument, um Banjo-, Gitarre- oder Geige zu spielen. Das Gerät kann von Personen mit reduzierten physischen, sensorischen oder mentalen Fähigkeiten nur dann benutzt werden, wenn sie beaufsichtigt oder bezüglich sicheren Gebrauchs des Gerätes unterwiesen wurden und die daraus resultierenden Gefahren verstanden haben. Da ein Tennisschläger aus brennbarem Material besteht, wird von einer Verwendung als Grillrost abgeraten. Zumindest sollte vorher die örtliche Feuerwehr informiert werde. Aus dem gleichen Grunde sollte man das Gerät nach einem Gebrauch von mehr als zwei Stunden abkühlen, bevor es wieder verwendet wird. Beim Reinigen keine spitzen Gegenstände, scharfe Säuren, Schmirgelpapier, Scheuersand oder Dynamit verwenden. In jedem Fall sind die DIN-Vorschriften der Europäischen Union einzuhalten. Das Gerät ist grundsätzlich nicht für den gewerblichen Einsatz vorgesehen. Vor Inbetriebnahme lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.
Lesen Sie hier bitte nicht weiter, es lohnt sich nicht! Ich merke, Sie lesen trotzdem weiter:
Steuerlich gesehen ist ein Tennisschläger ein Genußmittel wie Wein, Schnaps, Tabak, Hasch, Cocain oder Erotikartikel und ist darum für Lebendige in Abhängigkeit von der Häufigkeit seiner Anwendung dem zuständigen Finanzamt mitzuteilen. Ein steuerlicher Nachlaß wird nur gewährt bei schwerwiegenden Erkrankungen, die eine sachgemäße Anwendung eines Tennisschlägers erschweren, z.B. Erblindung oder beiderseitige Arm- und Beinamputation. Im Falle des Todes eines Tennisschlägereigentümers - in diesem Fall Erblasser genannt - bzw. einer testamentarischen Weitergabe eines Tennisschlägers an Hinterbliebene bzw. Erben wird eine Erbschaftssteuer fällig. Sollte der Erbe selbst verstorben sein und keine weiteren Erben bereit sein, das Erbe anzunehmen, kann ein Teil der Erbschaftssteuer dem Erben erlassen werden. Er möge einen schriftlichen Antrag mit einer ausführlichen Begründung seines Antrags bei dem für ihn zuständigen Finanzamt oder Gemeinde persönlich abgeben. Erbschaftssteuerfrei ist ein Tennisschläger dann, wenn er vom überlebenden Ehepartner übernommen wird und dann - ähnlich einer Immobilie - für mindestens zehn Jahre nachweislich benutzt wird und in dieser Zeit nicht veräußert wird. Eine Nachversteuerung unterbleibt nur dann, wenn der Erbe oder die Erbin die Pflegestufe 3 nachweisen kann.
Sind Sie vernünftig und machen Sie Schluß mit dem Weiterlesen! Sie verschwenden Ihre Zeit!
Der materielle Wert eines Tennisschlägers läßt sich leicht durch einen staatlich geprüften Sachverständigen gegen ein stattliches Honorar ermitteln. Es gibt neuwertige Schläger aus Plastik und Oldtimer aus Sperrholz (z.B. der Marke Max Play), die zwei Weltkriege überstanden haben. Es handelt sich häufig um selten gewordene Sammlerstücke. Eine Wertminderung tritt allerdings ein, wenn Holzwürmer als Untermieter Einzug gehalten haben.
Die Liste der Nebenwirkungen, die durch einen Tennisschläger entstehen können, ist lang. An Nebenwirkungen können auftreten: Lokale Nebenwirkungen wie Rötung, Schwellung, Schmerzen, Ekchymosen (fleckige Haut- oder Schleimhautblutungen) oder Induration (Verhärtung von Gewebe) an Händen und Füßen bei unsachgemäßem Gebrauch. Systemische Nebenwirkungen: Gesichtsrötung (in 1:10 Fällen), Herzklopfen, Erschöpfung, Schwindel, Fieber, Unwohlsein, Schüttelfrost, Müdigkeit, Kopfschmerzen, Schweißausbrüche, Bauchschmerzen, Durchfälle, Blasenentleerungsstörungen, Myalgien (Muskelschmerzen), Arthralgien (Gelenkschmerzen), Neuralgien (Nervenschmerzen), Übelkeit, Erbrechen, Krampfanfälle, Synkopen (Bewußtlosigkeit).
Psychische Störungen: sehr häufig Depressionen (in 1:10 Fällen), gelegentlich auch Euphorien (in 1:1000 Fällen), Erregungszustände, Schlaflosigkeit vor und nach Gebrauch, Wahrnehmungsstörungen, eingeschränktes Sehvermögen (war der Ball drin?), kognitiver Leistungsabfall (wie steht es eigentlich?), mittlere bis sehr starke Abhängigkeit (in 1:10 Fällen).
Sie haben trotz meiner Warnung weitergelesen. Wer jetzt weiterliest, der ist selbst Schuld!
Den Tennisschläger als Angriffswaffe zu nutzen ist zweckentfremdend und ist darum in Deutschland und allen EU-Staaten gesetzlich verboten, es sei denn, Sie befinden sich auf einer Pilgerreise in Syrien oder Afganistan. Hier kann in Regionen mit islamistischem Hintergrund der Tennisschläger mit weicher Bespannung als Wurfschleuder lebensrettend sein, indem Sie als Wurfmunition Schweinefleisch verwenden (dieser Vorschlag stammt nicht von mir, ich könnte sonst enthauptet werden und davon bekommt man bekanntlich Halsschmerzen). - Mal ganz nebenbei: Man könnte statt modernster Waffen eine ganze Herde gegrillter Spanferkel gegen die Gotteskrieger losschicken, was glauben Sie, wie die davonrennen! - Aber zurück zum Tennisschläger als Waffe: In Deutschland ist der Tennisschläger in jeder Hinsicht als Waffe – auch als Wurfbeschleuniger für jegliche Fleischsorten und Fleischzubereitungen (z.B. Gehacktes) – bei kriegerischen Auseinandersetzungen auf dem Tennisplatz untersagt. Für solche Fälle sind Golfschläger mit der Bezeichnung Eisen 3 besser geeignet (s.o.), weil treffsicherer und wirkungsvoller. Genaue Auskünfte dazu sind sicher von den Kollegen der Golfriege erhältlich.
Auch ein Tennisschläger muß gepflegt werden. Am besten gepflegt werden Tennisschläger, wenn man gar nicht mit ihnen spielt. Das ist wie mit dem Autoreifen oder dem Gehirn. Ein Gehirn, das nicht eingeschaltet wird, also in ständiger Schonstellung bleibt, hält ja auch länger. Es besteht wie beim Tennisschläger nicht der Gefahr der Abnutzung, das Gehirn bleibt wie neu.
Wenn Sie hier weiterlesen, dann ist Ihnen nicht mehr zu helfen!
Die Entsorgung eines Tennisschlägers darf nicht über den normalen Hausmüll erfolgen, sondern nur über einen zugelassenen Entsorgungsbetrieb, ein Bestattungsinstitut oder über kommunale Entsorgungseinrichtungen. Im Zweifelsfalle setzen Sie sich mit Ihrer Entsorgungseinrichtung in Verbindung. Eine Bestattung auf öffentlichen Friedhöfen bedarf einer Sondergenehmigung, ebenso die einer Urnenbestattung. Beachten Sie die aktuell geltenden Vorschriften.
Wenn Sie trotz aller Warnungen bis hier hin gelesen haben, werden Sie sagen: „Der hat nicht alle Tassen im Schrank“. Da muß ich Ihnen leider rechtgeben. Ich hab‘ wirklich nicht alle Tassen im Schrank.
Gerd Schley