Regeln zum Wiedereinstieg in den Sport
Liebe Seglerinnen und Segler,
Die Zeit des Wartens hat ein Ende. Wir dürfen wieder segeln.
Heute hat das Land NRW für die seit dem 15. März 2020 geltende Sperrung aller öffentlichen und privaten Sportanlagen verschiedene Lockerungen verabschiedet, die mit Wirkung 7. Mai 2020 in Kraft treten. Segeln gehört neben Golf, Rudern und Tennis zu den ersten Sportarten, die wieder die Anlagen nutzen dürfen.
Der ETUF Segelbetrieb ist ab dem 11. Mai 2020 wieder möglich.
Allerdings wird Segeln nur unter sehr eingeschränkten Bedingungen möglich sein. Wir werden auf Geselligkeit und menschlichen Austausch während und neben dem Segeln noch eine Weile verzichten müssen. Es gelten die bereits in anderen Lebenslagen erfolgreich praktizierten Abstandsregeln. Das Gelände darf nur allein oder zu zweit betreten werden. Die Regelungen im Einzelnen finden Sie weiter unten.
Wir bitten Sie, sich an diese Vorgaben unbedingt zu halten und nicht durch Gedankenlosigkeit die Möglichkeit, unseren Sport ausüben zu können, zu gefährden.
Stege
- Max. 2 Personen / Boot
- 1,5 m Abstand ist einzuhalten.
- Aneinander vorbeigehen auf den Stegen ist zu unterlassen.
Jollenwiese
- Gruppenbildung von mehr als 2 Personen ist zu unterlassen.
- 1,5 m Abstand ist einzuhalten.
- Nebeneinanderliegende Jollen dürfen nicht gleichzeitig auf oder abgeriggt werden.
Schuppen
- Es dürfen sich max. 2 Personen gleichzeitig im Schuppen aufhalten.
- Termine müssen online gebucht werden. Es sind jeweils ½ Tage online buchbar.
Kranplatz
- Gruppenbildung von mehr als 2 Personen ist zu unterlassen.
- 1,5 m Abstand ist einzuhalten.
- An nebeneinanderliegenden Schiffen darf nicht gleichzeitig gearbeitet werden.
Kranen
- Krantermine müssen online gebucht werden. Die Kranzeit und die Krandauer (max. 1 Stunde) ist unbedingt einzuhalten!
- Die Schiffe müssen unverzüglich in die Box verlegt werden.
- Sollte die Kranzeit nicht für das Setzen des Mastes ausreichen muss eine neue Kranzeit an einem anderen Termin gebucht werden. Vorrangig sollen die Schiffe zu Wasser gelassen werden. Weitere Infos zum Verfahren erhalten Sie per Newsletter.
Segeln (Update)
- Auch auf Booten und Yachten dürfen (außer bei Familien) nur 2 Personen im Sicherheitsabstand von 1,5m der Freizeitsportausübung nachgehen. Da dies nur auf wenigen Bootstypen zu gewährleisten ist, wir vorläufig nur Alleinsegeln möglich sein.
Die Allgemeinverfügung der Stadt Essen in ihrer jeweils aktuellen Fassung geht vor.
Regelungen zu weiterem Verhalten und Nutzen des ETUF-Geländes finden sich im Schreiben des Hauptklubs.