Jüngstensegelschein
Referentinnen
Trainerteam
Wird im Rahmen des Opti-Trainings durchgeführt.
Zulassungsvoraussetzungen:
- Vollendung des siebenten Lebensjahres und bis zur Vollendung vierzehnten Lebensjahres
- Zustimmung der gesetzlichen Vertreter
- Deutsches Jugendschwimmabzeichen in Bronze, beziehungsweise 15 Minuten Dauerschwimmen im schwimmtiefen Wasser
- Mitgliedschaft im ETUF oder einem befreundetem Segelverein
Soweit Sportgesundheitspässe aufgrund landesrechtlicher Bestimmungen erteilt werden, kann die Zulassung von der Vorlage eines Sportgesundheitspasses abhängig gemacht werden.
Gültigkeitsdauer
Der Jüngstensegelschein wird mit Vollendung des siebzehnten Lebensjahres ungültig.
Theoretische Prüfung
Die theoretische Prüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung. Es müssen ausreichende Kenntnisse in den folgenden Bereichen nachgewiesen werden:
- Behandlung der Segel
- Knoten
- einfacher Takling
- Pflege eines Segelbootes im Sommer- und Winterlager
- Kenntnis der Verkehrsvorschriften des örtlichen Jüngstenreviers
- Grundkenntnisse der Wettsegelbestimmungen beziehungsweise des Verhaltens gegenüber Fahrzeugen in einer Regatta
- Kenntnisse der vom Verein oder von der Schule festgelegten Segelordnung, Grundkenntnisse der Yachtgebräuche
Praktische Prüfung
In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse auf einem Sportboot umgesetzt und angewendet werden. Es sind verschiedene Manöver (u.a. das Rettungsmanöver) und Knoten vorzuführen. Die Prüfung zum Jüngstensegelschein wird durch die Prüfungskommission unseres Vereines abgenommen.