Jüngs­ten­se­gel­schein

Jüngstensegelschein

Re­fe­ren­tin­nen
Trai­ner­team

Wird im Rah­men des Opti-Trai­nings durch­ge­führt.

Zu­las­sungs­vor­aus­set­zun­gen:

  • Vollendung des siebenten Lebensjahres und bis zur Vollendung vierzehnten Lebensjahres
  • Zustimmung der gesetzlichen Vertreter
  • Deutsches Jugendschwimmabzeichen in Bronze, beziehungsweise 15 Minuten Dauerschwimmen im schwimmtiefen Wasser
  • Mitgliedschaft im ETUF oder einem befreundetem Segelverein

So­weit Sport­ge­sund­heits­päs­se auf­grund lan­des­recht­li­cher Be­stim­mun­gen er­teilt wer­den, kann die Zu­las­sung von der Vor­la­ge eines Sport­ge­sund­heits­pas­ses ab­hän­gig ge­macht wer­den.

Gül­tig­keits­dau­er

Der Jüngs­ten­se­gel­schein wird mit Voll­endung des sieb­zehn­ten Le­bens­jah­res un­gül­tig.

Theo­re­ti­sche Prü­fung

Die theo­re­ti­sche Prü­fung be­steht aus einer münd­li­chen Prü­fung. Es müs­sen aus­rei­chen­de Kennt­nis­se in den fol­gen­den Be­rei­chen nach­ge­wie­sen wer­den:

  • Behandlung der Segel
  • Knoten
  • einfacher Takling
  • Pflege eines Segelbootes im Sommer- und Winterlager
  • Kenntnis der Verkehrsvorschriften des örtlichen Jüngstenreviers
  • Grundkenntnisse der Wettsegelbestimmungen beziehungsweise des Verhaltens gegenüber Fahrzeugen in einer Regatta
  • Kenntnisse der vom Verein oder von der Schule festgelegten Segelordnung, Grundkenntnisse der Yachtgebräuche

Prak­ti­sche Prü­fung

In der prak­ti­schen Prü­fung müs­sen die theo­re­ti­schen Kennt­nis­se auf einem Sport­boot um­ge­setzt und an­ge­wen­det wer­den. Es sind ver­schie­de­ne Ma­nö­ver (u.a. das Ret­tungs­ma­nö­ver) und Kno­ten vor­zu­füh­ren. Die Prü­fung zum Jüngs­ten­se­gel­schein wird durch die Prü­fungs­kom­mis­si­on un­se­res Ver­ei­nes ab­ge­nom­men.