Trotz Co­ro­na­vi­rus si­cher Ru­dern!

Damit wir trotz des Co­ro­na­vi­rus si­cher den Ru­der­sport aus­üben kön­nen, ohne an­de­re und uns zu ge­fähr­den, sind un­se­re Re­geln zu be­ach­ten.

Mit dem 2. No­vem­ber 2020 sind neue Be­schrän­kun­gen in­fol­ge der Co­ro­na­pan­de­mie in Kraft ge­tre­ten, die sich auch auf die Aus­übung un­se­res Sports aus­wir­ken. Ent­spre­chend sind fol­gen­de Re­geln im Brei­ten­sport zu be­ach­ten:

  1. Das Rudern ist nur im Einer und ungesteuerten Zweier in dem im Buchungssystem hinterlegten Booten möglich.
  2. Es sind nur individuelle Ausfahrten mit maximal zwei Personen ohne Betreuer oder Trainer erlaubt. Gemeinschaftstermine entfallen.
  3. Das Buchungssystem ist zu nutzen.
  4. Die Eintragung im elektronischen Fahrtenbuch ist in allen Fällen zwingend (Registrierungspflicht).
  5. Die Umkleiden, Duschen, Ruderkeller, Hantelraum und Ergoraum bleiben geschlossen.
  6. Immer Abstand halten, mindestens 1,5 m
  7. Hände waschen, Hygieneregeln beachten.
  8. Mit Krankheitssymptomen nie zum See kommen.
  9. Mund-Nasebedeckung ist auf dem Gelände der Ruderriege immer zu tragen.
  10. Am Steg entweder zwei Einer oder ein Zweier.
  11. Nach dem Rudern Griffe der Ruder reinigen.
  12. Der Aufenthalt auf dem Ruderriegengelände dient ausschließlich der Ausübung des Sports.
  13. Wir nutzen möglichst Randzeiten.
  14. Die aktuellen Regeln des Landes, der Stadt und des ETUF gelten.
  15. Für die Trainingsruderer gelten die Regeln des Landesleistungsstützpunktes, die andere Freiräume gestatten.

Der Vor­stand der Ru­der­rie­ge ETUF.
1. No­vem­ber 2020

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