Aktuelle Regelungen Sportbetrieb
Regelungen der Hockeyriege für den Sportbetrieb ab dem 15.06.2020.
Liebe Hockeyriege,
seit Montag, 15. Juni 2020, sind in Nordrhein-Westfalen weitere Anpassungen der Corona-Schutzmaßnahmen in Kraft getreten.
Im Freien kann Kontaktsport in Gruppen bis zu 30 Personen stattfinden. Es muss weiterhin eine Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer durch Datenerfassung sichergestellt werden. Das bedeutet, dass der Trainingsbetrieb nahezu wieder wie gewohnt stattfinden kann.
Die grundsätzlichen Regelungen zur Kontaktbeschränkung auf dem ETUF-Gelände und die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten Bereichen auf dem Gelände bleiben bestehen. Auch Großveranstaltungen bleiben bis mindestens 31. August 2020 untersagt.
Bitte denkt daran, dass wir am Baldeneysee unter Beobachtung der Öffentlichkeit sowie der zuständigen behördlichen Instanzen stehen.
Euer Hockeyvorstand
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Update 15.07.2020
Ab dem 15.07.2020 tritt die erneut aktualisierte Coronaschutzverordnung in Kraft. Sie hat eine Gültigkeit bis zum 11.08.2020. Für den Sport enthält sie drei wesentliche Veränderungen:
·30: Nun gilt auch für den nicht-kontaktfreien Sport drinnen die zulässige Höchstzahl von 30 Personen (§ 9 (1)). Aufgrund häufiger Nachfragen ergänzen wir dies mit dem Hinweis, dass in die Höchstzahl auch Trainer*innen, ÜL etc. eingerechnet werden müssen, die mitden Aktiven in Kontakt kommen.
·300: Sportanlagen dürfen nun drinnen und draußen von bis zu 300 Zuschauer*innen betreten werden, wobei eine einfache Rückverfolgbarkeit (schriftliche Erfassung der Zuschauer*innen) sichergestellt sein muss (§ 9 (3)und § 2a (1)).
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Update 01.09.2020
seit dem 01.09.2020 gilt die neue Fassung der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO). Die bislang gültigen Rahmenbedingungen für den Sportbetrieb unter Corona-Bedingungen bleiben unverändert bestehen:
- 30: Im nicht-kontaktfreien Sportbetrieb – für Training und Wettkampf, drinnen und draußen – gilt die Obergrenze von 30 Teilnehmer*innen
- 300: Sportanlagen – drinnen und draußen – dürfen durch 300 Zuschauer betreten werden (Rückverfolgbarkeit beachten!)
- Große Sport- und Festveranstaltungen bleiben bis zum 31.12.2020 untersagt. Bei allen sportlichen und außersportlichen Vereinsaktivitäten sind weiterhin die grundsätzlichen Hygiene- und Infektionsschutzstandards zu beachten (AHA-Formel)!
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass außerhalb des reinen Sportbetriebs immer die Abstandsregel einzuhalten ist – auch in Duschen und Umkleiden! Um die Lockerungen inkl. der Zulässigkeit von Kontaktsport nicht zu gefährden bitten wir nachdrücklich um gewissenhafte Einhaltung der aktuellen Verordnungen! Die aktualisierte Orientierungshilfe zum Sportbetrieb bleibt auf Grundlage der CoronaSchVO vom 01.09.2020 weiterhin gültig.