Anpassung in der Corona SchVo
Gültig ab sofort
Liebe Clubfreundinnen und Clubfreunde,
wie Sie sicherlich alle in den Medien verfolgt haben werden, hat der Bundestag vorgestern mit einer Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes bundeseinheitliche Maßnahmen beschlossen, die helfen sollen, das Infektionsgeschehen dort einzudämmen, wo in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt eine Inzidenz von 100 überschritten wird. Gestern hat der Bundespräsident die Gesetzesänderung unterzeichnet und sie ist mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt heute um 0 Uhr in Kraft getreten.
Auch wenn die beschlossenen bundeseinheitlichen Maßnahmen grundsätzlich weiterhin Sport unter freiem Himmel zulassen, ist dies mit Inkrafttreten dieser Ergänzung nur noch alleine, zu zweit oder mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes möglich. Eine Ausnahme gilt lediglich für Kinder bis 14 Jahre, die unter freiem Himmel in einer Gruppe mit bis zu fünf anderen Kindern kontaktfrei Sport treiben dürfen.
Da die Inzidenz in der Stadt Essen bereits seit längerer Zeit deutlich über 100 liegt, werden hier ab Samstag, den 24. April 2021, 0 h, die erweiterten Schutzmaßnahmen gelten. Das bedeutet für uns, dass auf unserer Anlage ab morgen bis auf Weiteres grundsätzlich nur noch 1er- und 2er-Flights zugelassen sind. Lediglich dann, wenn sämtliche Flight-Partner aus einem Hausstand stammen, darf in 3er-Flights gespielt werden.
Wir bitten Sie herzlich, dies bei der Buchung Ihrer Teezeiten zu beachten. Diejenigen von Ihnen, die bereits für die kommenden Tage eine Startzeit für einen 3er-Flight gebucht hatten, der nicht ausschließlich aus Personen eines Hausstandes besteht, bitten wir, sich mit den Flight-Partnern so zu arrangieren, dass die Vorgaben unbedingt eingehalten werden. Gerne unterstützt Sie hierbei unser Sekretariat.
Ihr Vorstand