Platzaufräumen am 28.03.2020 findet nicht statt
Mit der Allgemeinverfügung werden jedwede Zusammenkünfte von mehr als 15 Personen in Sportvereinen untersagt. Die Verfügung gilt ab dem 17.03.2020 bis vorerst zum 19.04.2020. Damit wäre mindestens der gesellige Teil unmöglich. In öffentlich zugänglichen Räumen gilt dieses Verbot auch unter freiem Himmel. Da schlichtweg nicht vorhersehbar ist, wie sich die Situation weiter entwickelt und welche weiteren Maßnahmen ergriffen werden, bitten wir um Verständnis, dass wir diesen Termin schon jetzt absagen.
Achten Sie auf sich!
AS